Die Ethikgrundsätze der Hypnospathie

1.) Der Hypnotiseur ist der Mediator zwischen dem Unterbewussten und dem Bewussten.

Er sucht mit dem Klienten in Trance nach Lösungen, die sowohl das Unbewusste als auch das Bewusste als bessere Lösung tolerieren können. Der Hypnotiseur unterlässt dabei Machtgehabe und Dominanzgehabe und stellt sich klientenzentriert auf – ist stets an Lösungen für den Klienten interessiert. Er stellt das Wohl des Klienten in den Vordergrund seiner Arbeit – nicht sein Ego.

 

2.) Der Klient geht freiwillig in seine Trance.

Also ohne Showeffekte und ohne machtvolles Gehabe. Der Klient findet mit verbaler Unterstützung den richtigen Trance-Level für den jeweiligen Tag.

Der Hypnospath weiß, dass jeder Mensch problemlos in Trance geführt werden kann, wenn das Bewusste und das Unbewusste dieses zulassen. Er weiß, dass es je nach Thema oder Klientenstimmung auch mal möglich ist, in einer flachen Trance zu arbeiten und respektiert die Schutzfunktion der Psyche, nicht immer auf Zuruf in Trance zu gehen.  
Der übliche, angestrebte Trancetiefgang liegt im mittleren Bereich, so dass der Klient seinen Sitzungsverlauf mitbekommt und typischerweise erinnern kann.

 

 3.) Der Hypnospath schlüpft nicht in die Rolle des Beraters.

Der Klient wird in Trance sein eigener Berater. Der Hypnospath gibt keine Lösungen vor und lässt die Lösungen beim Klienten selbst erkennen. Er unterstützt im Zweifel mal mit sinnvollen Alternativfragen, die aber keine Lösung manipulieren, sondern lediglich der Grobfindung dienen.

Alle Wahrheiten für den Klienten entstehen somit ausschließlich beim Klienten.

 a) Jegliche eigene Meinung oder eigene Wertigkeit bleibt beim Hypnotiseur. Es werden also nicht wahllos Kalendersprüche verankert.

 b) Es gibt keine „Ratschläge“ oder Empfehlungen mit auf den Weg, die nicht selbst vorher vom Klienten erkannt wurden und scheinbar nützlich sind.

 

 

 4.) Die Schluss-Suggestion wurde in der jeweiligen Sitzung erarbeitet.

Da fertige Texte dazu neigen, gelogene Inhalte zu haben, soll die maßgebliche Suggestion zuvor vom Klienten erarbeitet worden sein. Ansonsten wird es nur allgemeingültige Suggestionen ohne näheren Bezug geben.
Ausnahmen können Sitzungen sein, in denen vorher definiert wurde, welche Suggestion gesetzt werden soll. Diese muss dann aber in der Sitzung auf Stimmigkeit in Trance überprüft werden.

 

 

 5.) Das Wissen aus der Sitzung bleibt für beide Seiten vertraulich.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben alle Informationen für beide Seiten vertraulich und dürfen nicht gepostet werden. Bei Fragen wird die kostenlose Hotline des Deutsches Hypnoseinstituts oder der E-Mailsupport bevorzugt kontaktiert. Das Fragen publizieren über öffentliche Social-Mediagruppen impliziert immer die Gefahr der Wiedererkennbarkeit der betreffenden Person und sollten wenn überhaupt nur zeitversetzt erfolgen. Diese Posts sind erschreckend für die Klienten und finden bitte nicht statt.

Am Praxis-Telefon wird es keinerlei Informationen zu den Klienten und deren Termine geben. Alle Informationen werden 10 Jahre aufgehoben und werden gesetzeskonform gespeichert. Somit keinerlei Klienteninformationen außerhalb von Deutschland. Also weder auf dem Handy, noch auf einen Kalender, der in Amerika gehostet ist, etc..

 

6.) Der Hypnotiseur ist stets an schnellen und dauerhaften Erfolgen interessiert.

Dieser Anspruch sichert eine hohe Weiterempfehlungsquote und macht Spaß.

Der Hypnospath strebt maximal möglichen Erfolg in kurzer Zeit an.

 

 

7.) Einwandfreies Führungszeugnis

Der ins Hypnospathie-Verzeichnis eintragende Hypnotiseur versichert per Eidesstatt, keinerlei Einträge im Führungszeugnis zu haben, die sich auf einen kriminellen Umgang mit Mitmenschen beziehen. Insbesondere im Bereich Sexualstraftaten und Kinderschädigungen.

 

 8.) In einer Hypnospathiepraxis gibt es kein ausgeprägtes CrossSelling

Der Verkauf von z.B. Versicherungen und Staubsauger oder Küchenmaschinen hat nichts in einer Hypnospathie-Praxis zu suchen und muss ggf. separat genehmigt sein.

 

9.) Grundsätzlich kann und darf in einer Hypnospathie- Praxis auch mit klassischen Hypnoseelementen gearbeitet werden.

Der Klient muss dieses dann ausdrücklich wünschen. Es ist unterschreiben zu lassen, dass er nicht die humanistischen Möglichkeiten der Hypnose nutzen möchte und somit der Erfolg unter Umständen länger auf sich warten lassen könnte.

10.) Hypnospathie definiert, dass Hypnosen idealerweise in einer Praxis in Präsenz stattfinden sollte.

Die Gefahren, die sich Onlinehypnise ergeben können sind auch unter Do und Dont’s der Hypnose auf Hypnospathie.de veröffentlicht. Selbst wenn kein Hypnospath in der Nähe ist, sind Anfahrten durchaus sinnvoll. Ggf. 2×2 Stunden mit Übernachtung, um am 2. Tag zu sehen, wie online gff. weiter am Thema gearbeitet werden kann.

 




 

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